Vertragslaufzeit

Auswahl der richtigen Vertragslaufzeit
Die Tarife für Energien ändern sich ständig, so dass niemals verlässliche Voraussagen hinsichtlich der zukünftigen Heizkosten gemacht werden können. Wer bei steigenden Preisen eines Anbieters schnell reagieren möchte, hat ein Problem, wenn er an längere Verträge gebunden ist. Die meisten Anbieter für Gas oder auch andere Energien möchten die Kunden zwar gern über einen längeren Zeitraum an sich binden, trotzdem sollte man immer nachfragen, wie lang die kürzeste Vertragslaufzeit ist. Diese beträgt bei den meisten Anbietern ein Jahr. Wird ein Anbieter dem Kunden auf lange Sicht zu teuer, kann es sich lohnen, einen Vergleich aller am Markt befindlichen Gaslieferanten durchzuführen und dann gegebenenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Anbieter zu wechseln.

Das kann aber nur geschehen, wenn man als Kunde nicht an lange Verträge gebunden ist. Wechselfreudige Kunden sollten sich auch immer im Vorfeld informieren, wie das bei den Anbietern mit den Kündigungsfristen gehandhabt wird. In der Regel besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ablauf eines Vertragsjahres. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. So kann es durchaus sein, dass bei anderen Anbietern eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr vorgeschrieben ist. Wer sich auf die 3-Monats-Frist verlässt, ist am Ende der Dumme. Deshalb immer vorher das Kleingedruckte im Vertrag lesen und rechtzeitig kündigen. Am besten notiert man sich den Kündigungstermin gut sichtbar im Kalender. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.

In den meisten Fällen ist es so, dass der neue Anbieter alle Formalitäten übernimmt, auch hinsichtlich der Kündigung beim alten Anbieter. Hierbei ist es wichtig, rechtzeitig den Antrag beim neuen Anbieter zu stellen, damit auch alles reibungslos über die Bühne geht. Wird der Antrag beim neuen Anbieter erst dann gestellt, wenn die Kündigungsfrist beim alten Anbieter abgelaufen ist, gestaltet sich ein Wechsel schwierig bis unmöglich. Auch sollte man sich nicht blind darauf verlassen, dass der neue Anbieter die Formalitäten übernimmt. Dieser Punkt sollte bei der Antragstellung geklärt werden. Wer künftig von günstigen Gaspreisen profitieren möchte, sollte die Vertragslaufzeiten so kurz wie möglich wählen und auf jeden Fall die Kündigungsfristen im Auge behalten.